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Ist für Schwimmteiche eine Baugenehmigung erforderlich?


Für „Gartenanlagen“ in Belgien, die insgesamt kleiner als 80 Quadratmeter sind, besteht keine Genehmigungspflicht, es sei denn, die Bauzone des Schwimmteichs befindet sich in einem kleinen Wohnkern mit nur wenigen Häusern, in einem Naturschutzgebiet, in einem landschaftlich wertvollen Gebiet oder in einem genehmigten Erschließungsgebiet. Im letzteren Fall müssen Sie die schriftliche Zustimmung der Anwohner des Erschließungsgebiets einholen.

In allen Fällen besteht jedoch eine Meldepflicht. In baugenehmigungspflichtigen Gebieten ist für jede Fläche, die größer als 32 m² und kleiner oder gleich 75 m² ist, eine Baugenehmigung erforderlich, die Sie mit dem sogenannten „einfachen Anlegen einer Akte“ beantragen.

Diese erhalten Sie von den technischen Diensten der örtlichen Verwaltung. Das Kollegium der Stadtverordneten wird dann innerhalb von 11 Wochen entscheiden, ob eine Genehmigung erteilt wird oder nicht. In bestimmten Fällen werden sie sich an die Abteilung für die Erteilung von Baugenehmigungen der Provinz wenden. Das wird nochmals maximal 11 Wochen dauern. Wenn Sie in der Natur zwischen Feldern oder im Wald wohnen, reichen Sie den Bauantrag für Ihren Schwimmteich rechtzeitig ein!